BAFA Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden

Profitieren Sie jetzt noch von einem staatlichen Zuschuss von 15% für die Sanierung Ihres Wohngebäudes! Der Gebäudesektor hat sich durch Erneuerungen in der Auslegung und Beantragung von Förderungen grundlegend verändert.

Seit dem 01.01.2021 wurde die Förderung von Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude von der KfW auf das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen. Dabei wurden größtenteils die technischen Mindestanforderungen sowie die Fördersätze übernommen.

Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto, wobei der Fördersatz 15% der förderfähigen Ausgaben beträgt.

Ihr hapa-Fachberater steht Ihnen weiterhin zur Verfügung, um Sie über die technischen Anforderungen und die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren.

Nutzen Sie diese Gelegenheit und sprechen Sie uns an!

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